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Praxis – Neuigkeiten & Administratives
An dieser Stelle gibt es immer aktuelle Informationen rund um die Praxis (z. B. Abwesenheiten oder Neuigkeiten)
Aktuelle Wartezeit: 2 - 3 Wochen
Aufgrund von familiären und weiteren beruflichen Verpflichtungen stehen aktuell leider nur folgende Praxistage zur Verfügung:
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Dienstag, 09.00 - 17.00 Uhr
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Mittwoch, 09.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag, 11.00 - 19.00 Uhr
Weitere Termine versuche ich nach Absprache möglich zu machen.

Hier geht's zum
Weitere Themen & Neuigkeiten
(bitte auf die Links klicken):
Bitte beachten:
Änderung der Behandlungsschwerpunkte
Meine Behandlungsschwerpunkte, auf die ich mittlerweile spezialisiert bin, sind:
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Krisen & Neuausrichtungen
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Selbstfindung & Selbstführung
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PaarCoaching & Paartherapie
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Ängste & Panikattacken
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Burnout & Überforderung
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Raucherentwöhnung mit Hypnose
Folgende Themenbereiche behandle ich aufgrund meiner Spezialisierung NICHT mehr.
Bitte wende Dich dafür an einen psychologischen Psychotherapeuten, Kinderpsychologen oder Ernährungsberater:
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Behandlung von Kindern und Jugendlichen
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Behandlung von ADS/ADHS
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Behandlung von Zwängen & Psychosen
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Behandlung von Essstörungen (auch emotionales Essen)
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Behandlung von Süchten (Alkohol, Drogen, Sex, Internet)
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Behandlung von Aggressionen
Honorare & Storno-Regelungen
Ich biete sowohl 1- als auch 2-stündige Sitzungen an (jeweils 60 oder 120 min.).
Ab der 3. Sitzung darfst Du gerne wählen, ob Du lieber einen 1- oder 2-stündigen Termin wahrnehmen möchtest. Menschen, die schon bei mir waren und nun noch weitere (kleinere) Einzelthemen beleuchten möchten, kommen mit einer Zeitstunde oft sehr gut aus.
In der 1. und 2. Sitzung benötigen wir tatsächlich mindestens zwei Zeitstunden, damit Themen in der Tiefe ohne Zeitdruck angeschaut und behandelt werden können. Daher gibt es hier ausschließlich die längere Variante.
Honorar – Sitzung 1
Volle 2-Stunden-Sitzung (120 min.).
Hier beleuchten wir Dein Thema und ich erkläre viele Zusammenhänge.
168,- €
Honorar – Folgetermin (60 min.)
90,- €
Honorar – Persönlichkeitsanalysen
(120 min. inklusive Unterlagen und Aufzeichnung, falls gewünscht)
260,- €
Honorar – Sitzung 2
Hier lösen wir emotionalen Ballast in der Tiefe, die Sitzung ist sehr intensiv!
Dauer: mindestens 2 Zeitstunden
220,- €
Honorar – Folgetermin (120 min.)
188,- €
Honorar – PaarCoaching &
Siehe dort, da es hier unterschiedliche Angebotsformate gibt
Den Anamnesebogen bitte ausgefüllt zur 1. Sitzung mitbringen. Ich benötige ihn nicht vorab.
Termine können telefonisch, persönlich, per WhatsApp oder per E-Mail vereinbart werden, gelten allerdings erst als fest, wenn ICH sie zurückbestätigt habe. Auch mündlich vereinbarte Termine gelten als vertragliche Vereinbarung und sind bindend.
Hausbesuche führe ich KEINE mehr durch.
Falls Deine Gehfähigkeit eingeschränkt ist, überlege bitte, ob Du es in die Praxis im 1. Stock schaffst (Treppe, leider kein Aufzug vorhanden).
Die Praxis ist selbstverständlich eine Nichtraucherpraxis, allerdings gibt es meine Therapie-Hündin Luna und auch zwei Katzen.
Solltest Du unter einer Tierhaarallergie leiden, bin ich leider nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Storno-Regelungen
Erstklienten, die ohne Absage fernbleiben, sperre ich direkt für weitere Sitzungen. Respekt ist eine wichtige Grundlage meiner Arbeit und gilt für beide Seiten.
Es gelten folgende Storno-Sätze:
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Absagen bis 48 Std. vor Termin: kostenfrei, keine Gebühren
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Absagen bis 24 Std. vor Termin: 50% des vereinbarten Honorars
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Absagen am gleichen Tag: 100% des vereinbarten Honorars
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Nicht abgesagte Termine: 100% des vereinbarten Honorars
Abrechnung über die Krankenkasse
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie DARF ich NICHT über die gesetzliche Krankenkassen abrechnen. Das ist eine Vorgabe vom Gesetzgeber und von mir nicht beeinflussbar.
Die Begleichung des Honorars erfolgt daher am Ende jeder Sitzung entweder in bar, per ec-Karte, Paypal oder per Vorkasse/Überweisung. Private Zusatzversicherungen zahlen ggf. auch Heilpraktiker Psychotherapie-Sitzungen. Bitte die eigene Police prüfen, das ist bei jeder Versicherung unterschiedlich. Auch diese Sitzungen müssen erst bei mir beglichen werden, die Erstattung regelt anschließend jeder selbst. Eine direkte Abrechnung von Autentaris mit der Krankenkasse ist nicht möglich.
Da die Heilkunde von der Mehrwertsteuer befreit ist, enthalten meine Rechnungen nur die Nettobeträge.
Vorteile für Selbstzahler
Die Sitzungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie aus eigener Tasche zu zahlen (obwohl man krankenversichert ist), klingt erst einmal wenig verlockend. Wer gibt schon gerne Geld aus, wenn er es vermeiden kann. Doch es gibt auch einige nicht zu unterschätzende Selbstzahler-Vorteile:
1. Wartezeiten bei Psychotherapeuten und Krankenkassen
Die Wartezeiten bei appropierten Psychotherapeuten betragen mancherorts bereits 6 - 12 Monate. Bei akuten Problemen ist das wenig hilfreich. Heilpraktiker für Psychotherapie können somit eine erste Unterstützung leisten, die entweder eine Stabilisierung ermöglicht, bis eine andere Therapieform verfügbar ist, oder sogar so gut unterstützen, dass weitere Therapien entfallen können. Die Kostenübernahme-Zusage durch die Krankenkasse für eine reguläre Psychotherapie kann sich ebenfalls ziehen und Sitzungen damit für Wochen auf Eis legen. Das kann sich bei akuten Problemen sehr kontraproduktiv auf den Therapieerfolg auswirken.
2. Kaum frei wählbare Therapeuten
Durch die langen Wartezeiten in der Psychotherapie müssen Klienten dann oft den Therapeuten nehmen, der als erster (endlich) freie Termine hat. Ob die Chemie dann stimmt, bleibt dahingestellt. Liegt einem jedoch der Heilpraktiker für Psychotherapie oder seine Methodik nicht, kann man als Klient kurzfristig einen anderen Heilpraktiker für Psychotherapie wählen und nach ein oder zwei Terminen wechseln. Dazu kommt noch die örtliche Nähe zum Therapeuten. Psychotherapeuten, die endlich freie Termine haben, sind ggf. weiter weg, Heilpraktiker für Psychotherapie vor Ort sind frei wählbar. Krankenkassen muten Patienten hier gerne Fahrzeiten von 60 Minuten und mehr zu (ein Weg). Alles schon erlebt...
3. Deutlich mehr Zeit
Sitzungen bei Psychotherapeuten dauern in der Regel 45 - 50 Minuten. Dieser Zeitrahmen ist sehr eng gesteckt und ich frage mich, wie man in diesem kurzen Zeitfenster in die Tiefe kommen will. Ich schaffe das nicht. Daher dauern meine Sitzungen – gerade wenn es um tiefenwirksame therapeutische Interventionen geht – mindestens zwei Zeitstunden, um nachhaltige Veränderung zu ermöglichen.
Psychotherapeuten sind darüber hinaus sehr eng getaktet, weil Folgetermine anstehen. Ist die Sitzung vorbei, ist sie vorbei – egal, wie es dem Patienten gerade geht. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie, die ihre Termine individueller legen kann, achte ich hier sehr darauf, jemanden erst zu entlassen, wenn die Situation es erlaubt.
4. Dokumentationspflicht
Die Beantragung von Sitzungen bei der Krankenkasse beinhaltet in der Regel eine Befunderhebung, d. h. Therapeuten müssen einen psychologischen Befund unter Angabe der diagnostizierten Störung einreichen. Dieser Befund kann weitreichende Folgen haben: Erhöhungen des Versicherungstarifs, Schwierigkeiten beim Wechsel einer Krankenkasse (z. B. durch Angabe des Gesundheitszustands der letzten 5 Jahre). Auch Arbeitgeber könnten davon erfahren. Eine privat beglichene Sitzung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie bietet absolute Vertraulichkeit und Privatsphäre gegenüber Institutionen und Behörden, da Befunde nirgendwo öffentlich gemacht werden müssen.
5. Eigenmotivation = Höhere Aussicht auf Therapieerfolg
Ein alter Spruch sagt: „Was nichts kostet, ist nichts wert.“ Wer nicht mitbekommt, wie viel seine Therapie kostet, weil kein Geld das eigene Portemonnaie verlässt, könnte den Wert der Therapie zu wenig wahrnehmen. Eigenes Geld für eine Therapie in die Hand zu nehmen, kann sich dagegen motivationssteigernd auf den eigenen Therapieerfolg auswirken – frei nach dem Motto: „Wenn ich schon selbst bezahle, will ich auch etwas davon haben!“. SelbstzahlerInnen arbeiten in der Regel besser mit und profitieren somit mehr von der Therapie, weil sie sie eher als Investition in die eigene Gesundheit betrachten.
6. Patient versus Klient
Es klingt harmloser, als es aus meiner Sicht ist, aber „Patienten“ werden im deutschen Sprachgebrauch als „kranke Menschen“ im Kopf verankert – ohne dass bereits eine Krankheit diagnostiziert wurde. Wer dagegen als „Klient“ kommt, ist erst einmal nicht per se krank, sondern bringt ein Problem mit, das gelöst werden will – aber er oder sie IST nicht das Problem Das kann in der Wahrnehmung unserer Heilungschancen einen enormen Unterschied machen.
7. Methodenvielfalt
Psychotherapeuten arbeiten in der Regel mit den von den Krankenkassen zugelassenen Methoden. Diese wurden vor vielen, vielen Jahren genehmigt, gelten als wissenschaftlich ausreichend untersucht. Leider sind einige dieser Methoden mittlerweile weder noch zeitgemäß noch auf dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung und Möglichkeiten. Heilpraktiker für Psychotherapie bieten häufig eine aktuellere und auch größere Bandbreite an Therapie-Methoden an. Als KlientIn kann man sich damit Therapeuten mit Therapieverfahren suchen, die einem persönlich liegen. Therapien fallen dadurch oft individueller aus, weil persönliche Bedürfnisse größere Berücksichtigung finden können.
An dieser Stelle ein offenes Wort: Gute und schlechte Therapeuten gibt es überall, bei den Ärzten, Psychotherapeuten ebenso wie bei den Heilpraktikern für Psychotherapie. Heilpraktiker per se als „Scharlatane“ zu betiteln, ist Blödsinn. Ich kenne sehr gut ausgebildete und engagierte KollegInnen in beiden Bereichen und habe persönlich SEHR viel in fundierte Ausbildungen investiert. Eine Vorverurteilung ist hier unangebracht. Wer sich mit einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht gut aufgehoben fühlt, der möge sich bitte der regulären Psychotherapie zuwenden – mit allen Vor- und Nachteilen.
Therapiesperre
Psychotherapeuten arbeiten in der Regel mit größeren Stundenkontingenten (30 - 50 Sitzungen). Passt es nicht, ist es oft schwierig bis unmöglich, den Therapeuten zu wechseln (man muss ja froh sein, einen Platz bekommen zu haben). Bricht ein Kassenpatient eine Psychotherapie-Behandlung vorzeit ab, gibt es häufig von den Krankenkassen eine Sperrfrist für weitere Maßnahmen. Dieses Problem entsteht beim Heilpraktiker nicht, der vom Selbstzahler gewechselt werden kann, wenn die Therapie aus diversen Gründen nicht (mehr) passt.
Kosten geltend machen
Selbstbeglichene Rechnungen, für die eine (Zusatz-)Versicherung nicht aufkommt, können als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden (Finanzgericht Münster, AZ 3 K 2845/02 E: auch psychotherapeutische Behandlungen bei Privattherapeuten können geltend gemacht werden).